Beschluss der Bezirksvertretung zum Entwurf des Regionalplans

Am 11.05.2020 hat die Bezirksvertretung folgende Beschlüsse zum Entwurf des Regionalplans der Stadt Köln gefasst.

Für Lövenich und Widdersdorf ergibt sich nach unserer Interpretation des Beschlusses (s. Link zum Beschluss am Ende dieses Beitrags) Folgendes:

Die Flächen
–  3-309-005 (Widdersdorf – “Kiebitzfeld/Mohnfeld“)

und

– 3-309-006 (Widdersdorf – südlich Widdersdorf-Süd)

wurden seitens der BV zunächst einmal abgelehnt.


– Fläche 3-308-002 (nordwestlich Lövenich) wurde von der BV um 12ha auf jetzt 20ha reduziert.

 – Fläche 3-308-B02 (Lövenich/Widdersdorf – der “Zwickel”) wurde von der BV mit knapp 8ha als neue Fläche befürwortet, aber:

Stellungnahme Verwaltung (3-308-B02): Dem Erweiterungsvorschlag kann von Seiten der Verwaltung nicht zugestimmt werden. Zwischen den Stadtteilen Lövenich und Widdersdorf verläuft ein wichtiger Bestandteil des Regionalen Grünzugs zwischen dem Kölner Westen und dem Königsdorfer Forst auf Pulheimer Stadtgebiet (RegioGrün, Masterplan Grün der Regionale 2010). Die vorgeschlagene Fläche würde diesen Grünzug wesentlich verengen. Zudem übernimmt der Bereich wichtige Boden- und klimatische Funktionen (hohes Kühlleistungspotenzial durch Vedunstung, mittleres bis hohes Bindungspotenzial für Kohlendioxid, mittlere Biodiversität).

 – Fläche 3-309-003 (nordöstlich Widdersdorf ) wurde von der BV um 2ha auf jetzt 4,4ha reduziert.

 – Fläche 3-309-B03 (nordöstlich Widdersdorf) wurde von der BV mit knapp 7ha als neue Fläche befürwortet, aber:

Stellungnahme Verwaltung (3-309-B02): Dem Erweiterungsvorschlag kann von Seiten der Verwaltung nicht zugestimmt werden. Die Fläche grenzt an den geschützten Landschaftsbestandteil „Haus Rath und Neu-Subbelrather Hof in Widdersdorf“ an, in dessen Schutzzweck neben der kulturhistorischen Bedeutung der Hofanlage, die Bedeutsamkeit der die Höfe umgebenden Obstwiesen und alten Baumbestände betont ist. Zum Schutz der bestehenden Biotope ist sicherzustellen, dass ein Austausch mit den angrenzenden Flächen bewahrt bleibt. Diese Verbundfunktion kann nicht durch eine Siedlungs- bzw. Straßenfläche oder durch einen von Scherrasen geprägten Golfplatz gestellt werden. Zudem übernimmt der Bereich wichtige Boden- und klimatische Funktionen (hohes Kühlleistungspotenzial durch Vedunstung, mittleres bis hohes Bindungspotenzial für Kohlendioxid, mittlere Biodiversität).

Was bedeutet dies genau?

Letztendlich entscheidet nicht die Bezirksvertretung (BV) selbst, sondern der Rat der Stadt Köln. Dies deshalb, weil der Regionalplan auch andere Stadtteile betrifft und die Stadt Köln in Einzelfällen abwägen muss, wie sie den zu erwartenden Einwohnerzuwachs flächenmäßig verteilt. Ob und was vom Beschluss der BV davon so oder anders endgültig dem Regionalrat mitgeteilt wird, bleibt also noch offen. Die Tendenz ist jedoch klar: die verbleibenden Flächenvorschläge werden immer kleiner.

 

Die Stadt Köln hat dann immer noch zu wenig Flächen für neue Siedlungsgebiete, hat aber andererseits dem Klimaschutz mehr Rechnung zu tragen als Wachstum um jeden Preis.

 

Link zum Beschlussprotokoll:

https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=772297&type=do&

Aus dem beigefügten PDF-Dokument ist zu entnehmen, dass die Bezirksvertretungen ihre Ansichten, Vorschläge und Änderungswünsche für die Darstellung neuer Siedlungsbereiche inzwischen der Verwaltung vorgestellt haben. Die Verwaltung ihrerseits hat dazu Stellung genommen und entsprechend dokumentiert.